Als Sachverständiger für Immobilienbewertung unterstütze ich Eigentümer, Käufer und Kapitalanleger mit nachvollziehbaren Bewertungen – in Leverkusen und Umgebung sowie nach Absprache deutschlandweit.
Meine Arbeit stützt sich auf anerkannte Zertifizierungen und auf Erfahrung aus mehreren Perspektiven des Immobilienmarkts.
Welche Form der Bewertung sinnvoll ist, hängt von Ihrem Anliegen ab. Falls Sie unsicher sind, klären wir das gemeinsam im ersten Gespräch.
Fundierte Ermittlung des Verkehrswerts, beispielsweise bei Verkauf, Erbschaft, Scheidung oder Vermögensauseinandersetzungen.
Kompakte und nachvollziehbare Einschätzung des aktuellen Immobilienwerts als Grundlage für weitere Entscheidungen.
Individuelle Prüfung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer einer vermieteten Immobilie als mögliche Grundlage für eine höhere steuerliche Abschreibung.
Fachkundige Einschätzung von Immobilie und Kaufpreis vor einer weitreichenden Investitionsentscheidung.
Persönliche Orientierung, wenn noch nicht feststeht, welche Form der Bewertung für das jeweilige Anliegen geeignet ist.
Für Eigentümer vermieteter Immobilien kann eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer zu einer höheren jährlichen Abschreibung führen. Ein Restnutzungsdauergutachten untersucht die objektspezifischen Gegebenheiten und schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die steuerliche Beurteilung.
4.000 €
2,00 % AfA
regulär
6.667 €
3,33 % AfA
nach Gutachten
+2.667 €
zusätzliche
Abschreibung pro Jahr
Beispiel: Gebäudeanteil 200.000 €, lineare Abschreibung von 2 %, angenommene Restnutzungsdauer 30 Jahre. Die tatsächliche Restnutzungsdauer und die steuerlichen Auswirkungen werden individuell ermittelt. Die steuerliche Anerkennung obliegt dem zuständigen Finanzamt. Eine steuerliche Beratung erfolgt nicht.
Immobilien begleiten mich seit vielen Jahren – zunächst in der Baufinanzierungsberatung und in der Immobilienvermittlung, heute als Sachverständiger für Immobilienbewertung und als Immobilieninvestor. Diese Erfahrung hilft mir, Immobilien nicht nur methodisch zu bewerten, sondern auch die Perspektiven von Eigentümern, Käufern, Kapitalanlegern und finanzierenden Banken zu verstehen.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Leverkusen und einem Umkreis von etwa 100 Kilometern. Geeignete Aufträge übernehme ich nach Absprache auch deutschlandweit.
Ich sehe mir die Immobilie und ihre Besonderheiten genau an, statt nur Standardwerte einzusetzen.
Sie erhalten eine Bewertung, die methodisch hergeleitet und verständlich aufbereitet ist.
Sie sprechen durchgehend mit mir – nicht mit wechselnden Ansprechpartnern.
Erfahrung aus Finanzierung, Vermittlung und eigenem Investment fließt in die Einordnung ein.
Sie schildern Ihr Anliegen in wenigen Minuten über das Formular.
Wir besprechen, welche Form der Bewertung zu Ihrer Situation passt.
Ich sichte die vorhandenen Unterlagen und sage Ihnen, was noch fehlt.
Nach Ihrer Beauftragung besichtige ich die Immobilie, soweit erforderlich.
Sie erhalten das Ergebnis und wir gehen es gemeinsam durch.
Das hängt vom Anlass ab. Ein Verkehrswertgutachten ist sinnvoll, wenn ein belastbares Dokument gebraucht wird – etwa gegenüber Gerichten, Behörden oder Miteigentümern. Eine Marktwerteinschätzung genügt häufig, wenn Sie sich zunächst orientieren möchten. Bei vermieteten Immobilien kann zusätzlich ein Restnutzungsdauergutachten interessant sein. Wenn Sie unsicher sind, klären wir das im ersten Gespräch.
Das Verkehrswertgutachten ist die ausführliche, methodisch hergeleitete und umfassend dokumentierte Wertermittlung. Die Marktwerteinschätzung fällt kompakter aus und dient vor allem Ihrer eigenen Orientierung. Sie ersetzt kein Gutachten, wenn ein Nachweis gegenüber Dritten erforderlich ist.
In der Regel bei vermieteten Immobilien, deren tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer sein kann als die pauschal angenommene. Ob sich eine vertiefte Prüfung lohnt, schätze ich vorab kostenfrei ein.
Diese Entscheidung trifft ausschließlich das zuständige Finanzamt. Ein sorgfältig erstelltes, methodisch nachvollziehbares und vollständig dokumentiertes Gutachten schafft dafür die Grundlage – eine Anerkennung kann jedoch niemand zusichern. Eine steuerliche Beratung erfolgt nicht; sprechen Sie dazu bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Für Verkehrswertgutachten und Restnutzungsdauergutachten besichtige ich die Immobilie persönlich. Das ist die Grundlage einer nachvollziehbaren Bewertung. Für eine erste Marktwerteinschätzung ist eine Besichtigung nicht in jedem Fall notwendig.
Das hängt von der Immobilie und vom Anlass ab. Häufig sind es Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Angaben zu Baujahr und Modernisierungen sowie bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Welche Unterlagen konkret gebraucht werden, teile ich Ihnen nach der ersten Klärung mit.
Das richtet sich nach dem Umfang der Bewertung und danach, wie vollständig die Unterlagen vorliegen. Nach der Besichtigung und dem Eingang aller Unterlagen nenne ich Ihnen einen verbindlichen Zeitrahmen.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Leverkusen und einem Umkreis von etwa 100 Kilometern. Geeignete Aufträge übernehme ich nach Absprache auch deutschlandweit.
Sie schildern Ihr Anliegen über das Anfrageformular – das dauert etwa zwei Minuten. Anschließend melde ich mich persönlich bei Ihnen, um offene Punkte zu klären. Bis zur Beauftragung entstehen Ihnen keine Kosten.
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen. Ich prüfe persönlich, welche Form der Bewertung für Ihre Situation geeignet ist.